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Landtags- und Bezirkswahl 2023

Allgemein

Weiteres Vorgehen im Stimmkreis Weiden i.d.OPf. – vereinzelt Stimmzettel C eines anderen Stimmkreises

In der Stadt Weiden i.d.OPf. (Stimmkreis 308 Weiden i.d.OPf.) wurden an Briefwählerinnen und Briefwähler vereinzelt Stimmzettel C für die Erststimme der Bezirkswahl (klein/blau) aus einem anderen Stimmkreis (307 Tirschenreuth) ausgegeben.
Bislang haben sich 10 Briefwählerinnen und Briefwähler aus der Stadt Weiden i.d.OPf. gemeldet. Im restlichen Stimmkreis 308 Weiden i.d.OPf wurde bislang kein Stimmzettel aus einem anderen Stimmkreis entdeckt. Die bisherigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass ein falsch verpacktes Bündel (50 Stimmzettel) in einem Karton (1.000 Stimmzettel) für den Stimmkreis 308 Weiden i.d.OPf. enthalten war. Damit bestand für die Stadt keine realistische Möglichkeit, die falschen Stimmzettel im Rahmen der vorgesehenen stichprobenartigen Überprüfung der auf 15 Paletten angelieferten knapp 467.000 Stimmzettel zu entdecken.

Der Wahlkreisleiter an der Regierung der Oberpfalz und die Stimmkreisleiter Weiden i.d.OPf. und Tirschenreuth haben umgehend nach Bekanntwerden der ersten beiden Fälle am Samstag die Bevölkerung informiert. Den Gemeinden in beiden Stimmkreisen wurde am Sonntag aufgegeben, ihre Stimmzettelbestände nochmals zu kontrollieren und bei der Ausgabe von Briefwahlunterlagen besonders auf den Stimmzettel C zu achten.

Um größtmögliche Sicherheit für die ordnungsgemäße Wahldurchführung zu erreichen, wurde vom Wahlkreisleiter in Abstimmung mit den Stimmkreisleitern beschlossen, dass alle Briefwählerinnen und Briefwähler der Stimmkreise 307 Tirschenreuth und 308 Weiden i.d.OPf., deren Wahlunterlagen vor Bekanntwerden des Vorfalls verschickt worden waren, von ihren Wahlämtern individuell angeschrieben werden. Das betrifft im Stimmkreis 308 Weiden i.d.OPf. rund 9.800 Briefwählerinnen und Briefwähler. Darunter sind 3.400 Briefwählerinnen und Briefwähler aus der Stadt Weiden i.d.OPf.    

Was ist für betroffene Briefwählerinnen und Briefwähler zu beachten?

  • Die Briefwähler werden gebeten, ihre bereits erhaltenen Briefwahlunterlagen zu überprüfen und sich umgehend bei ihrem Wahlamt zu melden, falls ein anderer Stimmzettel in den Briefwahlunterlagen enthalten ist, damit dieser ausgetauscht werden kann.
  • Bereits verschlossene, aber noch nicht beim Wahlamt eingegangene Umschläge können vom jeweiligen Briefwähler zur Kontrolle geöffnet werden und beim Wahlamt Ersatzunterlagen (Stimmzettel, Stimmzettelumschlag und/oder Wahlbriefumschlag) angefordert werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Wahlschein nicht beschädigt wird.
  • Wahlbriefe, die bereits beim Wahlamt eingegangen sind, dürfen nicht mehr zurückgegeben werden. Eine Stimmabgabe auf einem Stimmzettel aus einem anderen Stimmkreis ist ungültig. Briefwählerinnen und Briefwählern, deren Wahlbrief bereits beim Wahlamt eingegangen ist und die sich unsicher sind, ob sie auf dem richtigen Stimmzettel C gewählt haben, wird im Einzelfall die Möglichkeit eröffnet, den ausgegebenen und verwendeten Wahlschein für ungültig erklären zu lassen. Sie bekommen einen neuen Wahlschein mit allen Briefwahlunterlagen ausgestellt. Muster der Stimmzettel für den Stimmkreis 308 Weiden i.d.OPf. finden Sie auf der Website der Stadt Weiden.