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Badeweiher – Hinweis

Allgemein

Die Eigentumsverhältnisse am Badeweiher haben sich geändert. Daraufhin wurde im gegenseitigem Einvernehmen der bestehende Pachtvertrag mit der Gemeinde aufgelöst. Das Gewäser kann weiterhin, allerdings auf eigene Gefahr ohne jegliche Verpflichtung der Eigentümer, so wie es das Gesetz in Bayern vorgibt, zu Erfrischungszwecken/Baden genutzt werden.

Die angrenzende Liegewiese befindet sich im Besitz der Gemeinde und unterliegt weiherhin der Liegewiesensatzung in der die Benutzung geregelt ist. Demnächst werden Schilder aufgestellt welche das Baden auf eigene Gefahr verdeutlichen.