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Verkehrsbehinderung im Bereich Hopfenweg

Allgemein

Hinweis: Verlängerung der Verkehrsbehinderung bis 28.08.2026!!

Für eine Baumaßnahme am neuen Kindergarten muss im Zeitraum vom 27.07.2026 bis 31.07.2026 und vom 17.08.2026 bis 28.08.2026 (ursprünglich bis 21.08.2026) ein Kran vor dem Anwesen aufgestellt werden.

Aus diesem Grund wird die Straße beidseitig als Sackgasse ausgeschildert und es besteht keine Wendemöglichkeit.

Die Erreichbarkeit der Anwesen ist wie folgt geregelt:

  • Die Anwohner der Anwesen Hopfenweg 2, 4, 6, 7 und 8 erreichen ihre Grundstücke über die Friedhofstraße
  • Die Anwohner des Anwesens Hopfenweg 11, 16 und 17 gelangen über die Friedhofstraße zu ihrem Grundstück.

Eine andere Möglichkeit zur Positionierung des Krans besteht leider nicht.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie die Anwohner um Beachtung der geänderten Verkehrsführung und danken für ihr Verständnis.