
Reinhaltungspflicht der Gehwege und Straßenrinnen sowie Rückschnitt von Ästen und Sträucher
Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe.
Leider müssen wir vermehrt feststellen, dass im gesamten Gemeindegebiet Weiherhammer entlang der Straßen Gras und Unkraut in den Straßenrinnen wächst und das Reinigen der öffentlichen Straßen bei einigen Anliegern leider vernachlässigt wird.
Wir verweisen hierzu auf die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) vom 02.06.2010“, die die anliegenden Grundstückseigentümer verpflichtet, in regelmäßigen Abständen den Gehweg und Straßenrinnen zu reinigen.
Bitte werfen Sie auch einen kurzen Blick auf ihre Sträucher und Hecken. Insofern notwendig bitten wir alle Grundstückseigentümer um Rückschnitt ihrer Sträucher, Hecken und Äste die in den öffentlichen Verkehrsgrund hineinragen.
Wir hoffen auf Ihre Mithilfe. Vielen Dank.
Ihr Ordnungsamt


